Der 49-Jährige war zuvor aufgefallen, weil er mit seinem E-Trottinett mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war. Die anschliessende technische Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass dieses eine Geschwindigkeit von bis zu 63 km/h, bei einer erlaubten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, erreicht.
Der 49-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen