Die Kantonspolizei Zürich hat am Sonntagnachmittag im Zürcher 1 zwei Ladendiebe festgenommen und Deliktsgut im Wert von mehreren hundert Franken sichergestellt. Fahndern der Kantonspolizei Zürich fielen kurz nach 14.00 Uhr zwei Personen auf, die wiederholt verschiedene Geschäfte in der Zürcher...
Die Kantonspolizei Zürich hat am Sonntagnachmittag im Zürcher 1 zwei Ladendiebe festgenommen und Deliktsgut im Wert von mehreren hundert Franken sichergestellt.
Fahndern der Kantonspolizei Zürich fielen kurz nach 14.00 Uhr zwei Personen auf, die wiederholt verschiedene Geschäfte in der Zürcher Innenstadt betraten um diese kurze Zeit später wieder zu verliessen. In einem Fachgeschäft konnten die Polizisten beobachten wie die Männer versuchten, eine Diebstahlsicherung eines Tablet-Computers zu entfernen. Nachdem das Duo in einem Kaufhaus verschiedene Kleider gestohlen hatten, wurden sie von den Fahndern kontrolliert und verhaftet.
Die Überprüfung ihrer Effekten förderte diverse Kleider sowie Schmuck im Wert von mehreren hundert Franken zutage. Die beiden tunesischen Asylbewerber im Alter von 25 und 28 Jahren befinden sich erst seit zwei Wochen in der Schweiz. Sie werden im Anschluss an die polizeilichen Befragungen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Migrationsamt zur Prüfung fremdenpolizeilicher Massnahmen zugeführt.
Fahndern der Kantonspolizei Zürich fielen kurz nach 14.00 Uhr zwei Personen auf, die wiederholt verschiedene Geschäfte in der Zürcher Innenstadt betraten um diese kurze Zeit später wieder zu verliessen. In einem Fachgeschäft konnten die Polizisten beobachten wie die Männer versuchten, eine Diebstahlsicherung eines Tablet-Computers zu entfernen. Nachdem das Duo in einem Kaufhaus verschiedene Kleider gestohlen hatten, wurden sie von den Fahndern kontrolliert und verhaftet.
Die Überprüfung ihrer Effekten förderte diverse Kleider sowie Schmuck im Wert von mehreren hundert Franken zutage. Die beiden tunesischen Asylbewerber im Alter von 25 und 28 Jahren befinden sich erst seit zwei Wochen in der Schweiz. Sie werden im Anschluss an die polizeilichen Befragungen der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Migrationsamt zur Prüfung fremdenpolizeilicher Massnahmen zugeführt.

