Der Motorradlenker, ein 50-jähriger in der Region wohnhafter Schweizer, wurde im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit einer Bruttogeschwindigkeit von 145 km/h gemessen. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h.
Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde sein Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis wurde an Ort und Stelle abgenommen. Der Lenker wird sich aufgrund des Raserdeliktes vor der Justiz verantworten müssen.