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Lausanne VD - Singende Frau wegen Ruhestörung gebüsst

M.H.

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Am 01. Juni 2016 spazierte eine 37-jährige Frau singend durch Lausanne VD und wurde daraufhin von zwei Beamten zu einer Busse verurteilt. Sie legte Einspruch ein, aber das Gericht blieb hart.

Die 37-jährige Nekibe war zu Fuss auf dem Weg zu einem Abendkurs in Lausanne und hörte über Kopfhörer Musik. Bei dem Hit "I feel good" von James Brown sang sie lauthals mit. Mehrere Passanten fühlten sich offenbar gestört von der singenden Dame und sprachen zwei Polizisten darauf an. Aufgrund der Hinweise entschieden sich die Beamten dafür, die 37-Jährige zu kontrollieren. Nekibe liess sich davon nicht beeinflussen und sang munter weiter.
100 Franken Busse und 50 Franken Gebühren wegen Ruhestörung
Im November 2016 wurde sie zu einer Busse wegen Ruhestörung in Höhe von 100 Franken zuzüglich 50 Franken Gebühren. Doch die junge Frau akzeptierte dies nicht und legte Einspruch ein. Sie war fest davon überzeugt, nicht laut gesungen zu haben und verstand nicht, wieso sich jemand davon gestört fühlen sollte.
Doch das alles nützte ihr nichts. Der Richter stand voll hinter den Polizeibeamten und war der Meinung, dass diese sicherlich ohne Grund eingeschritten seien.
Nun muss Nekibe die Busse bezahlen und es kommen noch 400 Franken Verfahrenskosten hinzu. Ihr Anwalt zieht in Erwägung, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte zu ziehen.
Artikelfoto: cricrimo (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)

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