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Lenzburg AG - Ex-FDP-Chef Philipp Müller wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt

Staatsanwaltschaft Aargau

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Die Untersuchung zum Verkehrsunfall, den Philipp Müller im September 2015 in Lenzburg AG verursacht hatte, ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat ihn wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung infolge mangelnder Aufmerksamkeit per...

Am 10. September 2015 geriet Philipp Müller in Lenzburg auf der Höhe des Schwimmbads mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einer korrekt entgegenkommenden Motorradlenkerin. Die junge Frau zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war.
Dash-Cam viel zur Klärung beigetragen
Diese Übermüdung hatte der Beschuldigte auf seiner Fahrt zwar nicht bewusst wahrgenommen, er hätte sich dessen jedoch bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden. Das ergab die Auswertung der im Auto angebrachten DashCam. Diese Dash-Cam - sie hatte bildlich die ganze Fahrt aus Sicht des Fahrers sowie akustisch alle Geräusche im Fahrzeuginnern aufgezeichnet - und ein aufgrund dieser Aufzeichnungen erstelltes verkehrstechnisches Gutachten haben denn auch viel zur Klärung dieses Verkehrsunfalls beigetragen.
Teils bleibende Beschwerden beim Opfer
Die schweren Verletzungen des Opfers machten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen nötig und werden trotzdem teils bleibende Beschwerden hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat den Beschuldigten deshalb wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung infolge mangelnder Aufmerksamkeit und wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat vorsorglich Einsprache erhoben.

Kategorien:

Aargau
Verkehr

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