Ein Mann wurde bei einem Kauf über das Internet betrogen. Der Geschädigte hatte die Absicht eine Arbeitsmaschine über ein Internetportal zu kaufen. Er tauschte mit dem angeblichen Geschäftspartner alle Formalitäten aus und tätigte die Überweisung des entsprechenden Betrags. Da die Maschine nicht...
Ein Mann wurde bei einem Kauf über das Internet betrogen. Der Geschädigte hatte die Absicht eine Arbeitsmaschine über ein Internetportal zu kaufen. Er tauschte mit dem angeblichen Geschäftspartner alle Formalitäten aus und tätigte die Überweisung des entsprechenden Betrags.
Da die Maschine nicht fristgerecht geliefert wurde, erkundigte er sich bei der Firma und musste dann feststellen, dass er einem Betrüger zum Opfer gefallen war. Es entstand ein Vermögensschaden von mehreren tausend Franken.
Da die Maschine nicht fristgerecht geliefert wurde, erkundigte er sich bei der Firma und musste dann feststellen, dass er einem Betrüger zum Opfer gefallen war. Es entstand ein Vermögensschaden von mehreren tausend Franken.

