Freudenkundgebungen von Fans verursachen oftmals einen gewissen Lärm. Dieser wird bis maximal eine Stunde nach Spielende bzw. längstens Mitternacht toleriert. Diese Toleranzgrenze gilt bei vertretbaren Autokorsos und einzelnen Hupaktionen.
Nicht in diese Toleranzgrenze fallen dauerhafte Hupaktionen sowie Verkehrsregelverletzungen, welche eine Eigen- oder Fremdgefährdung nach sich ziehen. Aus dem Fahrzeug herauslehnende Personen oder Gegenstände, die herausragen (z. B. Fahnen) sind Verstösse, die gemäss Strassenverkehrsgesetz gebüsst werden.
Die Landespolizei ersucht sowohl Fussballfans wie auch Personen, welche sich nicht für die Weltmeisterschaft begeistern, um Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis. Sie freut sich auf einen friedlichen Fussballmonat.
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