Ligornetto TI – BAZG entdeckt 30 Kilo gesammelte Pilze im SUV
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben bei Ligornetto ein Fahrzeug mit einer ungewöhnlich großen Menge Pilze kontrolliert. In einem SUV mit italienischen Kennzeichen entdeckten sie insgesamt 30 Kilogramm Pilze.
Die Kontrolle fand am Samstag, 5. September 2026, gegen 14:00 Uhr in der Nähe des Grenzübergangs Ligornetto statt. Die beiden Männer waren mit ihrem SUV in Richtung Grenze unterwegs, als sie von einer mobilen Einheit des BAZG angehalten wurden.
Mehrere Säcke voller Pilze im SUV
Bei der Zollkontrolle fanden die Einsatzkräfte mehrere Säcke mit Pilzen. Insgesamt brachten diese rund 30 Kilogramm auf die Waage.
Im Tessin dürfen pro Person und Tag höchstens drei Kilogramm Pilze gesammelt werden. Für die beiden Männer wären damit insgesamt sechs Kilogramm zulässig gewesen. Die sichergestellte Menge lag somit beim Fünffachen der erlaubten Tagesmenge.
Zunächst erklärten die beiden italienischen Staatsbürger, sie hätten die Pilze in Deutschland gesammelt, wo andere Vorschriften gelten würden. Später nahmen sie diese Aussage jedoch zurück und räumten ein, die Pilze tatsächlich im Tessin gesammelt zu haben.
Männer wegen Verstoßes gegen Pilzgesetz angezeigt
Die beiden Männer, das Fahrzeug und die Pilze wurden anschließend der Kantonspolizei Tessin übergeben. Diese zeigte die Männer beim Amt für Natur und Landschaft des Tessiner Departements für Raumplanung wegen eines Verstoßes gegen das kantonale Gesetz über das Sammeln von Pilzen an.
Die beschlagnahmten Pilze wurden nicht vernichtet, sondern einem Altersheim in der Region gespendet.
Im Tessin gelten klare Regeln für Pilzsammler
Nach dem Tessiner Gesetz über das Sammeln von Pilzen vom 30. Mai 2005 dürfen pro Person höchstens drei Kilogramm Pilze am Tag gesammelt werden. Zwischen 20:00 und 07:00 Uhr ist das Pilzesammeln grundsätzlich verboten.
Ebenfalls untersagt sind das organisierte Sammeln von Pilzen zu Erwerbszwecken sowie die vorsätzliche Zerstörung von Pilzarten, die nicht gesammelt werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Schweizer Franken geahndet werden.
Quelle der Mitteilung: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
