Lockerung der Grenzen - Formulare zur Selbstdeklaration
Formular Selbstdeklaration Grenzübertritt für Einreise (Bildquelle: polizeiticker)
Gestern haben sich die drei Länder Schweiz, Österreich und Deutschland auf eine weiter Lockerung hinsichtlich der Grenze geeinigt. Gültig ab heute 16.05.2020.
Corona: Lockerungen mit Deutschland und Österreich
Die Schweiz, Deutschland und Österreich haben sich darauf geeinigt, dass ab 15./16. Mai 2020 um Mitternacht auch unverheiratete Personen die Landesgrenzen zwischen diesen drei Staaten überqueren dürfen, die in einer grenzüberschreitenden Beziehung leben und ihre Lebenspartnerin oder ihren Lebenspartner besuchen wollen. Das Gleiche gilt für Personen, die Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Einreisen dürfen auch Personen, die im Nachbarland eine Liegenschaft unterhalten, Landwirtschafts- Forst- oder Jagdfläche nutzen oder Tiere versorgen müssen. Personen, die aus den obengenannten Gründen einreisen, müssen beim Grenzübertritt eine Selbstdeklaration vorweisen. Über eine entsprechende Absichtserklärung ist die Schweiz auch mit Frankreich im Gespräch. Die generelle Grenzöffnung zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich ist für den 15. Juni 2020 geplant, sofern dies die pandemische Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus zulässt.
Hier der Link zum Formular "Selbstdeklaration Besuche": https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/aktuell/aktuell/einreisestopp/selbstdeklaration-besuch-d.pdf
Hier der Link zum Formular "Selbstdeklaration Besitzer/innen": https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/aktuell/aktuell/einreisestopp/selbstdeklaration-besitzer-d.pdf
Anbei noch weitere Erklärungen zu den Lockerungen auf der Webseite des SEM: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html#Lockerungen%20der%20Nachbarl%C3%A4nder%20Schweiz%20/%20Deutschland%20/%20%C3%96sterreich
Corona: Bestehende Einreisebeschränkungen
Für Personen, die aus allen anderen EU/EFTA-Staaten oder aus Drittstaaten einreisen, bestehen weiterhin strikte Einreisebeschränkungen mit Ausnahmen. Der Bundesrat lockert diese Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen seit 11. Mai 2020 schrittweise. Grundsätzlich erlaubt ist die Einreise nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einer Arbeitsbewilligung. Der Transit- und Warenverkehr mit Bescheinigung sind zugelassen. Diese Massnahmen dienen dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen und die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen.

