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Lösegeld-Forderungen! Warnung vor gefährlichen Hacker-Angriffen

Landespolizei Fürstentum Liechtenstein

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In den vergangenen Tagen sind wie bei schweizerischen Polizeibehörden auch bei der Landespolizei mehrere Meldungen über Angriffe auf Computer-Systeme von Firmen eingegangen. Dabei werden die Daten der Opfer heimlich verschlüsselt, und für die Entschlüsselung wird Lösegeld gefordert.

Diese erpresserische Kriminalitätsform ist schon seit längerem bekannt. Bei der aktuellen Variante wird die Schadsoftware fast ausschliesslich über infizierte E-Mail-Anhänge der Tpyen ".zip" oder ".js" verbreitet. Einmal installiert, verschlüsselt die Schadsoftware Dateien, welche sich auf dem Computer befinden, z.B. Word- oder Excel-Dateien oder Fotos etc..

Anschliessend erhalten die Opfer Meldungen, in welchen die Täter in erpresserischer Absicht Geldforderungen stellen. Im Gegenzug soll das Opfer den Schlüssel erhalten, mit Hilfe dessen die wertvollen Daten wieder hergestellt werden können.

Die Landespolizei rät zu folgenden präventiven Massnahmen:
  • Auf dem Computer gespeicherte Daten sind regelmässig auf externen Datenträgern zu sichern (Backup), welche nur während des Backupvorganges am Computer angeschlossen sind.
  • Vorsicht bei E-Mails von unbekannten Absendern oder mit unerwarteten Inhalten. Folgen Sie keinen Anweisungen im Text, um Anhänge zu öffnen oder Links zu folgen.
  • Halten Sie Ihr Betriebssystem und installierte Applikationen, insbesondere Browser und PDFReader, aktuell. Falls vorhanden aktivieren sie automatische Update-Funktionen.
  • Installieren Sie ein Antivirenprogramm und halten Sie dieses aktuell.
  • Installieren Sie ebenfalls eine Personal Firewall und halten Sie auch diese aktuell.

Für den Fall einer Infektion empfiehlt die Landespolizei, den Computer von allen Netzwerken zu trennen und diesen zu säubern. Dabei ist eine Neuinstallation des gesamten Systems und die Änderung sämtlicher Passwörter ratsam. Es ist zu empfehlen, diese Massnahmen mit Hilfe eines Computerspezialisten durchzuführen.

Anschliessend können die Datenbestände mit Hilfe der Backup-Daten, sofern vorsorglich gesichert, wieder hergestellt werden. Stehen keine Backup-Daten zur Verfügung, ist zu empfehlen, die verschlüsselten Daten separat zu sichern, damit sie eventuell durch Spezialisten doch entschlüsselt werden können, falls dazu eine Lösung gefunden wird.

Die Landespolizei rät jedoch davon ab, auf Lösegeldforderungen einzugehen, sondern solche der Landespolizei zu melden.

Kategorien:

Fürstentum Liechtenstein
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