Lugano TI – Staatsanwaltschaft stuft Schlägerei als versuchten Mord ein
Im Zusammenhang mit der Schlägerei, die sich am 17.11.2024 in der Via al Forte in Lugano ereignet hat, teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass der Richter für Zwangsmassnahmen die freiheitsbeschränkende Massnahme gegen einen 26-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Raum Lugano bestätigt hat.
Das Delikt wird als versuchter Mord (mit schwerer Körperverletzung) eingestuft. Die Ermittlungen zur Klärung der Ursachen und der Dynamik der Ereignisse dauern an. Angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.