Durch das Verhalten des Beschuldigten wurden die Geschädigten im Zeitraum von 2009 bis 2018 arglistig getäuscht, da ihnen die Überprüfung seiner finanziellen Lage nicht möglich war. Der Verwendungszweck der Gelder konnte nicht überprüft werden. Gemäss Anklage nutzte er das ihm entgegengebrachte Vertrauen in seiner Stellung als Pfarrer bewusst aus.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Sie fordert für den Beschuldigten, welcher geständig ist, eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Zudem habe sich der Beschuldigte einer fachärztlichen Behandlung wegen Spielsucht zu unterziehen. Der Mann wird wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung angeklagt. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht terminiert.
Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern