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Luzern: Fristverlängerung für Hausbesetzergruppe Gundula

Staatsanwaltschaft Luzern

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Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden bieten der Besetzerszene "Gundula" im Sinne einer einvernehmlichen Lösung Hand und verlängern die Räumungsfrist bis zum kommenden Samstag. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, so wird das Haus polizeilich geräumt.

Am Mittwoch hat die Hausbesetzergruppe Gundula die Medien darüber informiert, dass sie das besetzte Haus an der Obergrundstrasse 99 in der Stadt Luzern am kommenden Samstag verlassen werde.
Der Eigentümer hatte den Besetzern eine Frist gegeben, dass Haus bis am Mittwoch um Mitternacht zu verlassen.
Eine sorgfältige Analyse zusammen mit den involvierten Anspruchsgruppen und ein Gespräch mit einer Verantwortlichen der Besetzerszene vor Ort führten dazu, dass die Behörden im Sinne der Verhältnismässigkeit die Frist bis am kommenden Samstag (12.00 Uhr) verlängerten. Dies wurde von der Verantwortlichen entsprechend bestätigt und zugesichert. Damit bieten die Strafuntersuchungsbehörden Hand für eine einvernehmliche und friedliche Lösung für das Ende der Hausbesetzung. Falls die Frist nicht eingehalten wird, so wird die Polizei das Haus ohne weitere Diskussionen räumen.
Die Strafuntersuchung bezüglich Hausfriedensbruchs führt die Staatsanwaltschaft Luzern.

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