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Luzern: Strafuntersuchung gegen Hausbesetzer

Staatsanwaltschaft Luzern

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Am Samstag hat die Hausbesetzergruppe Gundula das Gebäude an der Obergrundstrasse 99 in Luzern fristgerecht verlassen. Eine polizeiliche Räumung war nicht nötig. Die Staatsanwaltschaft Luzern führt nun die Strafuntersuchungen wegen Hausfriedensbruch.

Am Mittwoch hat die Hausbesetzergruppe Gundula die Medien darüber informiert, dass sie das besetzte Haus an der Obergrundstrasse 99 in der Stadt Luzern am kommenden Samstag verlassen werden. Der Eigentümer hatte den Besetzern eine Frist gegeben, das Haus bis am Mittwoch um Mitternacht zu verlassen. Einer entsprechenden Fristverlängerung haben die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden im Sinne der Verhältnismässigkeit zugestimmt und die Besetzer aufgefordert, das Haus bis Samstagmittag zu verlassen.
Die Hausbesetzer haben sich an die Vorgaben gehalten und das Gebäude an der Obergrundstrasse fristgerecht bis zum Samstagmittag verlassen.
Die Staatsanwaltschaft Luzern führt jetzt die entsprechende Strafuntersuchung bezüglich Hausfriedensbruchs.

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