Kantone

Luzerner Fussballfans nicht strafbar für "Juden-Aktion"

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Medien hatten nach dem Fussballspiel FC St. Gallen - FC Luzern vom 15. Februar 2015 berichtet, die Luzerner Fans hätten vor dem Anpfiff einen als Juden verkleideten Mann "durch die Strassen getrieben". Nachdem die Ermittlungen der Polizei zu drei Beteiligten führten und der Sachverhalt geklärt...

Die polizeiliche Ermittlung hat ergeben, dass sich ein Luzerner Fan als Jude kostümierte, um die St. Galler Fans zu provozieren, die von den Luzerner Fans schon seit längerer Zeit als "Juden" bezeichnet werden. Er setzte sich nach der Ankunft des Fanzuges an die Spitze des Luzerner Fan-Walks und grüsste freundlich in die Menge.

Bei der Verzweigung Herisauer-Strasse/Zürcher Strasse führte er dann beim Trennzaun in Richtung der St. Galler Fans einen Tanz auf, um sie zu provozieren. Beim Verlassen des Zuges und dann auch wieder beim Zaun wurde er während einigen Sekunden von einem andern Luzerner Fan zum Schein von hinten mit einem Stock geschlagen; das war nicht mit ihm abgesprochen.

Grösstenteils Anführer

Während des grössten Teils des Fanwalks trat er als Anführer und nicht als Getriebener auf. Als unzutreffend erwies sich damit die Darstellung einiger Medien, der als Jude verkleidete Mann sei "durch die Strassen getrieben worden". Die Fans skandierten allerdings während kurzer Zeit: "Und sie werden fallen, die Juden aus St. Gallen."

Der maskierte Fan und zwei der Fans, die am Sprechchor beteiligt waren, konnten identifiziert werden, nicht aber der Mann, der die Stockschläge andeutete.

Menschenrechte hoch achten

Gegen die Rassismus-Strafnorm verstösst derjenige, der den Begriff "Jude" so verwendet, dass er im ideologischen Sinn ein Klischee als Bestandteil nationalsozialistischer oder faschistischer Ideologie bedient und den Juden die Existenzberechtigung abspricht. Das war hier nicht der Fall und von den Betroffenen auch nicht beabsichtigt.

Klar ist immerhin, dass die Aktion und der Sprechchor auf Juden und auf Menschen, welche die Menschenrechte hoch achten, verletzend wirken musste, auch wenn die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten war. Den drei Luzerner Fans wurden deshalb die Kosten der polizeilichen Ermittlung von je 300 Schweizer Franken überbunden. Die am 2. Juli 2015 erlassenen Nichtanhandnahmeverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

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