Bei dem am 4. August 2015 in Staad aufgefunden toten Mädchen handelt es sich um die leibliche Tochter der inhaftierten 32-jährigen Deutschen und des inhaftierten 52-jährigen Schweizers.
Das Institut für Rechtsmedizin St. Gallen hat die Identität des anlässlich einer Hausdurchsuchung von den Ermittlern der Kantonspolizei tot aufgefundenen Mädchens festgestellt. Es handelt sich um die leibliche Tochter der inhaftierten 32-jährigen Deutschen und des inhaftierten 52-jährigen Schweizers.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war, dass die Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Rorschach bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten erstattete. Dies weil im Rahmen einer Abklärung der häuslichen Verhältnisse der Aufenthaltsort eines Kindes nicht bestimmt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen beauftragte die Kantonspolizei mit den Ermittlungen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Diese wurde am 4. August 2015 am Wohnort des damals gesuchten Kindes durchgeführt. Die Ermittler fanden im Keller eine Kinderleiche. Die Eltern des damals gesuchten Mädchens wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war, dass die Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Rorschach bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten erstattete. Dies weil im Rahmen einer Abklärung der häuslichen Verhältnisse der Aufenthaltsort eines Kindes nicht bestimmt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen beauftragte die Kantonspolizei mit den Ermittlungen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Diese wurde am 4. August 2015 am Wohnort des damals gesuchten Kindes durchgeführt. Die Ermittler fanden im Keller eine Kinderleiche. Die Eltern des damals gesuchten Mädchens wurden festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft.

