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Malters: 3'200 Franken Geldstrafe für betrunkenen Autofahrer

Staatsanwaltschaft Luzern

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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat einen 28-jährigen Autofahrer mit einer unbedingten Geldstrafe von 3'200 Franken bestraft, weil er mit 1,16 Promille ein Auto lenkte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann war im Januar 2016 nach 23.00 Uhr von Zell in Richtung Luzern unterwegs. Bei einer Polizeikontrolle in Malters zeigte sich, dass der Portugiese alkoholisiert unterwegs war. Ein Blutalkoholtest ergab einen Wert von 1,16 Promille.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat ihn wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Franken (unbedingt) bestraft. Zudem muss er die Untersuchungskosten von rund 1'300 Franken bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.

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Luzern
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