Martinach VS - Ankunft von Fahrenden – Über 100 Polizisten nahmen an Aktion Teil
Kantonspolizei Wallis
Am 20. Mai 2020 trafen Fahrende mit insgesamt 35 Wohnwagen beim offiziellen Standplatz in Martinach ein. Wie sich später herausstellte, waren einige von ihnen ohne Genehmigung in die Schweiz eingereist.
Die Walliser Kantonspolizei, die nicht im Voraus über einen illegalen
Grenzübertritt von Frankreich in die Schweiz informiert worden war,
hat am Montag eine grössere Aktion durchgeführt, um die
Zuwiderhandelnden der Eidgenössischen Zollverwaltung zu
übergeben.
Am 20. Mai 2020, gegen 18.00 Uhr, haben die Einsatzzentralen der Kantonspolizei
Genf und Waadt die Walliser Kantonspolizei informiert, dass 35 Wohnwagen auf
dem Weg in unseren Kanton sind. Um sicherzustellen, dass sich die Fahrenden
auf den offiziellen Standplatz in Martinach begeben und ihr Camp nicht an einem
nicht genehmigten Ort aufschlagen, wurde sofort ein Beobachtungs- und
Empfangsdispostiv errichtet.
Am darauffolgenden Tag, Donnerstag, 21. Mai 2020, setzte sich die
Eidgenössische Zollverwaltung mit unserem Polizeikorps in Verbindung, um
mitzuteilen, dass eine gewisse Anzahl von Wohnwagen über einen offenen, aber
unbeaufsichtigten Grenzübergang in die Schweiz eingereist war.
Aufgrund dieser Tatsache hat der Kommandant der Kantonspolizei, im
Einvernehmen mit dem Dapartementsvorsteher für Sicherheit, Institutionen und
Sport, die auf ihrem Gebiet keine Form von Übertretungen dulden, am Montag eine
grössere Aktion geplant, an der mehr als 100 Polizisten vor Ort teilnahmen, um die
Fehlbaren zu identifizieren und der Eidgenössischen Zollverwaltung zu überstellen.
Sie wurden von der Walliser Kantonspolizei eskortiert und dem Grenzschutz am
Grenzübergang St. Gingolph übergeben. Am späteren Abend konnten sie
wiederum zum offiziellen Platz nach Martinach zurückkehren.
Die Kontrollen und die Meldung von Grenzwiderhandlungen fallen in die
ausschliessliche Zuständigkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung, die bei
Verletzung von Artikel 3 der Verordnung 2 COVID-19 die Staatsanwaltschaft des
betroffenen Kantons mit dem Fall beauftragen kann.


