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Maskentragepflicht ab 1. September 2020 an der Universität Zürich wegen dem Coronavirus

Universität Zürich

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Maskentragepflicht ab 1. September 2020 an der Universität Zürich wegen dem Coronavirus
(Symbolbild) (Bildquelle: EU)

Ab 1. September 2020 gilt an der UZH eine Maskentragepflicht in öffentlichen, frei zugänglichen Innenräumen der UZH. Sie gilt z.B. in Korridoren, Lichthöfen, Toilettenanlagen, den Gastrobereichen und auf dem Weg von A nach B.

Die Maske muss vom Betreten eines Gebäudes bis zum Erreichen eines festen Platzes getragen werden. Sie kann wieder abgelegt werden, sobald ein fester Platz im Hörsaal, im Seminarraum, im Labor, in der Mensa oder im Lichthof erreicht ist – sofern es das jeweilige Schutzkonzept erlaubt. Grundsätzlich gilt:
«Eine Maske trägt, wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen bewegt.»
In den Aussenbereichen der UZH muss keine Maske getragen werden, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Auf die Maskentragepflicht wird dort, wo sie besteht, unter anderem mit Plakaten hingewiesen (ab 1. September).
Des Weiteren halten sich alle Personen an der UZH an folgende Regeln
  • Wir halten die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG ein.
  • Wir halten durchgängig 1.5 Meter Abstand voneinander.
  • Wir bleiben zu Hause, wenn wir krank sind oder aus einem Risikogebiet (gemäss BAG) zurückkehren.
  • Bei Krankheitssymptomen beachten wir die vorliegenden Regeln.
  • Wir nutzen die SwissCovid App.
  • Studierende und Gäste der UZH halten sich nur an der UZH auf, wenn ihre Präsenz vor Ort erforderlich ist.
Schutzkonzepte für die Universität Zürich Die UZH verwendet grosse Sorgfalt auf den Schutz der Studierenden, der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher der UZH. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Schutzkonzepten zu.
UZH-Angehörige sind gebeten, sich aktiv und eigenverantwortlich an der Umsetzung der Schutzkonzepte zu beteiligen und auf die Einhaltung der Regeln in ihrem Umfeld zu achten.

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