Mehrere Aufrufer wählten am Samstagabend in Waren den Notruf der Polizei und teilten mit, dass sie geblendet wurden. Allerdings war es kein anderes Fahrzeug, welches ihnen die Sicht nahm, sondern ein Laser.
Mehrere Hinweisgeber und die Geschädigten konnten auf einen
Mehrparteienblock und eine konkrete Wohnung verweisen. Der Inhaber
der Wohnung wurde direkt durch die eingesetzten Polizeibeamten
aufgesucht und befragt. Im Ergebnis hat ein 31-jähiger Gast aus
dieser Wohnung die Fahrer durch die Frontscheibe anvisiert. Den
genutzten Laserpointer stellten die Beamten umgehend sicher.
Zudem erstatteten sie eine Anzeige gegen den jungen Mann, denn dieser
gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr ist eine Straftat, die mit
bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Und das aus
gutem Grund! Ungeachtet der Unfallgefahr kann dieses Blenden bei den
Betroffenen zu einer kurzzeitigen Beeinträchtigung des Sehvermögens,
aber auch zu bleibenden Schäden an Sinnes- und Nervenzellen der
Netzhaut bis zum schlimmsten Fall, der Blindheit, führen.
Sollten Fahrzeugführer einmal Betroffene einer Blendung durch
Laserpointer sein, empfiehlt die Polizei sofort den Kopf abzuwenden
und notfalls die Augen zu schliessen.

