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Mit dem Wohnwagen mit 100 durch die Schweiz

Ab 1.1.2021 darf man mit dem Wohnwagen in der Schweiz schneller unterwegs sein
Ab 1.1.2021 darf man mit dem Wohnwagen in der Schweiz schneller unterwegs sein (Bildquelle: Hermann & Hermann GmbH)

Einige Verkehrsregeln werden ab dem 1.1.2021 geändert. Bislang mussten die Autofahrer mit Wohnwagengespann in Geduld üben, und sich mit 80 Km/h auf den Autobahnen der Schweiz begnügen.

Dies ändert sich nun den neuen Verkehrsregeln, die ab 1.1.2021 in Kraft treten. Ab dann dürfen Fahrer mit ihrem Wohnwagen (und anderen Gespannen / Anhängern) grundsätzlich (d.h. unter gegebenen Voraussetzungen) auf der Autobahn Tempo 100 Km/h fahren. Dies wird die anderen Verkehrsteilnehmer freuen, weil dadurch der Verkehr flüssiger wird.

In anderen Ländern haben bisher schon höhere Tempolimits gegolten als in der Schweiz, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass der Wohnwagen / Anhänger dafür zugelassen ist und alle Bestimmungen eingehalten werden:

Frankreich: 130 Km/h (hier gilt zu beachten, dass wenn man das 100er Schild am Wohnwagen hat, dass dies dann abgedeckt sein muss) Deutschland: 100 Km/h Österreich: 100 Km/h Italien: 80 Km/h

Auch sollte man wissen, dass bei einem Wohnwagen / Caravan / Anhänger sowohl das Zugfahrzeug als auch das gezogene Gefährt eine Autobahnvignette (CHF 40 / ca EUR 37) brauchen. Die Vignette 2020 ist noch bis Ende Januar gültig, die Vignette 2021 ist bereits an den meisten Verkaufsstellen (Tankstellen, Läden, Post, Zoll etc.) erhältlich.

Was viele nicht wissen:

  • Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht die linke Spur benützen.
  • Alle Anhänger (ungebremst und gebremst) benötigen eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug (häufigste Variante ist die Abreissleine), die mithilfe einer speziellenÖse/einem Bügel am Zugfahrzeug oder an der Anhängerkupplung befestigt sein muss. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen muss die Sicherheitsverbindung am Zugfahrzeug befestigt sein.