Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Mörder Kris V. in die Schweiz ausgeliefert

Staatsanwaltschaft Aargau

Nächster ❯

Mörder Kris V. in die Schweiz ausgeliefert

Der aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden entwichene und in Deutschland verhaftete Kris V. wurde am 12. Juli 2016 in die Schweiz ausgeliefert. Er wird in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg (JVA) untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft Brugg hat gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eröffnet, woraufhin das Bundesamt für Justiz ein Auslieferungsbegehren gestellt hat. Dem Auslieferungsbegehren wurde von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben, weshalb der Beschuldigte am 12. Juli 2016 in die Schweiz ausgeliefert wurde.
Dem von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag auf Untersuchungshaft wurde gestern entsprochen, weshalb der Beschuldigte vorerst für einen Monat in Untersuchungshaft genommen wird.
Unterbringung in JVA
Das Familiengericht Baden hat am 1. Juli 2016 entschieden, dass Kris V. im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung in die JVA Lenzburg verlegt wird. Die JVA Lenzburg ist geeignet, sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewähren als auch für die psychiatrische Behandlung und Betreuung zu sorgen. Die ausserkantonalen psychiatrischen Einrichtungen, die nach der Flucht von Kris V. dafür ebenfalls in Frage gekommen wären, habe seine Aufnahme abgelehnt.
Die im Strafverfahren angeordnete Untersuchungshaft geht der fürsorgerischen Unterbringung jedoch vor.
Der Entscheid des Familiengerichts Baden kann beim Obergericht des Kantons Aargau angefochten werden und ist damit noch nicht endgültig.

Kategorien:

Aargau
Ausland

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner