Am Mittwochabend fiel der Stadtpolizei St .Gallen ein Mofafahrer auf, dessen Gefährt übermässiger Lärm verursachte. Der Lenker hatte unerlaubte Änderungen vorgenommen, wodurch das Zweirad eine Höchstgeschwindigkeit von 63 km/h erreichte. Zudem fuhr der Mann trotz Entzug des Führerausweises. Er...
Am Mittwochabend hielt eine Patrouille um 19.15 Uhr an der Kolumbanstrasse in St. Gallen einen Mofafahrer an. Der Lenker war zuvor aufgefallen, da sein Mofa übermässiger Lärm verursachte und der Mann mit einer hohen Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der Anhaltung gab der 22-Jährige zu, dass er das Zweirad lenkte, obwohl ihm der Führerausweis entzogen wurde.
Zudem gab er an, am Mofa unerlaubte Änderungen zur Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung vorgenommen zu haben. Weiter bemerkten die Polizisten, dass das Kontrollschild nicht auf das Zweirad zugelassen war.
Eine Messung der Höchstgeschwindigkeit des Mofas ergab einen Wert von 63 km/h. Erlaubt sind bei Motorfahrrädern eine Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und der Mann wegen den diversen Tatbeständen angezeigt.
Zudem gab er an, am Mofa unerlaubte Änderungen zur Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung vorgenommen zu haben. Weiter bemerkten die Polizisten, dass das Kontrollschild nicht auf das Zweirad zugelassen war.
Eine Messung der Höchstgeschwindigkeit des Mofas ergab einen Wert von 63 km/h. Erlaubt sind bei Motorfahrrädern eine Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und der Mann wegen den diversen Tatbeständen angezeigt.

