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Mutmasslicher Betrug - Bund reicht Strafanzeigen gegen BLS und Verkehrsbetriebe Luzern ein

Bundesamt für Verkehr

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Mutmasslicher Betrug - Bund reicht Strafanzeigen gegen BLS und Verkehrsbetriebe Luzern ein
(Symbolbild) (Bildquelle: witwiccan (CC0))

Die BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) haben Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt. Die Besteller fordern dieses Geld zurück. Zudem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun Strafanzeige bei den kantonalen Staatsanwaltschaften eingereicht.

Am 20. November 2020 hat die Stadt Luzern einen Untersuchungsbericht zur Geschäftstätigkeit der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) im subventionierten Orts- und Regionalverkehr veröffentlicht. Dieser zeigt, dass die Verantwortlichen der Luzerner Verkehrsbetriebe seit 2010 im subventionierten öV Gewinne erzielten und diese gegenüber den Bestellern nicht auswiesen.
Bei der BLS hat eine andere Untersuchung gezeigt, dass die Geschäftsleitung gegenüber Bund und Kantonen seit mehreren Jahren bewusst nicht alle Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund offengelegt hat. Beide Unternehmen bezogen in der Folge zu viel Subventionen. In Absprache mit den öV-Verantwortlichen der Kantone Bern und Luzern reicht das BAV Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der BLS und der Verkehrsbetriebe Luzern AG ein.
Als Tatbestand steht in beiden Fällen Betrug im Vordergrund. Die Anzeigen werden bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Luzern eingereicht. Zudem fordern Bund und Kantone bzw. der Verkehrsverbund Luzern die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen zurück. Entsprechende Vereinbarungen sind unter Federführung der Kantone in Erarbeitung.
Weiter hat das BAV die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Revisionsstellen der BLS und der VBL ihre Pflichten in den vergangenen Jahren genügend wahrgenommen haben.

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