Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 120 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt (Baustellenbereich beim Schänzlitunnel) sind zurzeit 60 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der Lenker, ein 25-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.