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Nach Tragödie am Eidgenössischen Turnfest in Ipsach BE - Einstellungsverfügung rechtskräftig

Kantonspolizei Bern

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Unwetter vom 20. Juni 2013 am Eidgenössischen Turnfest in Ipsach mit einem Toten und mehreren Verletzten.

Die Einstellungsverfügung in der Strafuntersuchung gegen den damaligen Gesamtverantwortlichen für die Durchführung des Eidgenössischen Turnfests im Jahr 2013 in Ipsach, ist in Rechtskraft erwachsen. Wie bereits mitgeteilt, konnten ihm keine Sorgfaltspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem damals unerwartet heftigen Wetterereignis nachgewiesen werden, welches den Tod eines Menschen sowie mehrere verletzte Personen zur Folge gehabt hatte.
Die noch verbliebenen acht geschädigten Privatkläger haben die Begründung der Staatsanwaltschaft akzeptiert und auf eine Anfechtung der Einstellungsverfügung innert der dafür vorgesehenen Rechtsmittelfrist bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern verzichtet. Die Einstellungsverfügung ist damit rechtskräftig.
Das Verfahren war sehr aufwändig gewesen, weil es viele potentielle Geschädigte gab. Diese mussten zuerst identifiziert, dann angeschrieben und später befragt werden. Darüber hinaus waren auch die sich stellenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrlässigkeitsdelikt in concreto nicht ohne Weiteres zu beantworten gewesen.

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