Nester der Asiatischen Hornisse dürfen mit Bioziden entfernt werden

Asiatische Hornisse: Sie sind am dunklen Hinterleib (mit feinen gelben Streifen) und den gelben Beinenden zu erkennen.
Asiatische Hornisse: Sie sind am dunklen Hinterleib (mit feinen gelben Streifen) und den gelben Beinenden zu erkennen. (Bildquelle: Quelle: Ruedi Ritter/Apiservice)

Der Bundesrat hat am 3. September 2025 beschlossen, die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung anzupassen. Ab 1. Oktober dürfen Nester der Asiatischen Hornisse auch in Wäldern mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden, um die Ausbreitung der invasiven Art einzudämmen.

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art, die einheimische Honigbienen und Wildbestäuber frisst. Die im Frühjahr von der Königin gebauten Gründungsnester befinden sich meist in städtischen Gebieten, wo sie mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden dürfen. Ab dem Sommer verlassen die Asiatischen Hornissen diese Nester, um viel grössere Nester zu bauen. Diese Sekundärnester, die Tausende von Asiatischen Hornissen enthalten können, befinden sich oft in den Baumkronen in Wäldern.

Am 3. September hat der Bundesrat beschlossen, die Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung per 1. Oktober 2025 in Kraft zu setzen. Damit setzt er die Motion Hegglin (23.3998) um, die vom Parlament mit grosser Zustimmung an den Bundesrat überwiesen wurde. Ziel ist, die Sekundärnester im Wald bereits in diesem Herbst zu bekämpfen und damit die Verbreitung der Asiatischen Hornisse im Folgejahr zu verlangsamen.

Neu werden unter klar definierten Voraussetzungen Bewilligungen für den Einsatz von Biozidprodukten im Wald erteilt. Die zu bekämpfenden Organismen müssen eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit von Menschen, Nutztieren oder für die Umwelt darstellen, und es müssen diejenigen Massnahmen zum Einsatz kommen, welche die Umwelt am wenigsten belasten. Zudem dürfen nur Biozidprodukte verwendet werden, die für diesen Zweck zugelassen sind. Die Bewilligungen für den Einsatz von Biozidprodukten im Wald erteilen die Kantone.

Quelle der Nachricht: Der Bundesrat