Ein 55-jähriger Lenker fuhr von Riedern kommend in allgemeine Richtung Norden, als er Infolge eines Sekundeschlafes die Herrschaft über das Fahrzeug verlor. In der Folge prallte er in einen korrekt abgestellen Personenwagen und hernach in einen Betonsockel.
An den beiden Fahrzeugen sowie der Strasseneinrichtung entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand. Der Lenker muss sich nebst der Unfallverursachung auch noch wegen eines gültigen Verwendungsverbotes für Motorfahrzeuge verantworten.
Quelle: Kapo GL