Ab Herbst 2019 dauert die polizeiliche Grundausbildung in der ganzen Schweiz zwei Jahre.
Das erste Jahr an einem der sechs regionalen Ausbildungszentren endet mit der Absolvierung der schweizweit einheitlichen Prüfung der
Einsatzfähigkeit. Im zweiten Jahr wenden die angehenden Polizistinnen und
Polizisten das Gelernte in den jeweiligen Korps praktisch an und schliessen die
Ausbildung mit der eidgenössischen Berufsprüfung ab. Diese Neuerungen sind das
Ergebnis des "Bildungspolitischen Gesamtkonzepts (BGK) 2020", das von der
KKPKS in Übereinstimmung mit der KKJPD verabschiedet wurde.
Positive Bilanz nach Projektabschluss
Hinter dem Begriff "Bildungspolitisches Gesamtkonzept (BGK) 2020" steht der Entscheid
der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die
polizeiliche Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln und den Anforderungen an eine
kompetenz- und praxisorientierte Ausgestaltung anzupassen. Nach dreijähriger Projektphase
wird diese nun mit der Genehmigung durch die Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die KKJPD abgeschlossen und das Projekt
zur Umsetzung freigegeben.
Reto Habermacher, Direktor des Schweizerischen PolizeiInstituts (SPI) und Gesamtprojektleiter, zieht eine positive Bilanz: "Die Grundlagen wurden in
enger Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern erarbeitet. Sie garantieren eine
zeitgemässe, kompetenzorientierte Grundausbildung der künftigen Polizistinnen und
Polizisten, ohne dabei die regionalen Besonderheiten ausser Acht zu lassen."
Einheitliche Prüfung der Einsatzfähigkeit
Die erste Ausbildungsphase in den regionalen Ausbildungszentren wird mit der einheitlichen
Prüfung der Einsatzfähigkeit abgeschlossen. Wer diese erfolgreich absolviert hat, kann die
zweite Ausbildungsphase im eigenen Korps antreten. Die Prüfung der Einsatzfähigkeit
entspricht im Grundsatz der heutigen Berufsprüfung im einjährigen System. Neu ist
insbesondere, dass sich die Absolventinnen und Absolventen in einem mündlichen Prüfungsteil auch über Werte, Normen und Einstellungen auszuweisen haben. Zudem ist die
Prüfung schweizweit einheitlich.
Einheitliche Praxisinstrumente in der zweiten Ausbildungsphase
Die zweite Ausbildungsphase dient der weiteren praktischen Vertiefung des angeeigneten
Wissens und Könnens. Im Zentrum steht dabei die Bearbeitung von praktischen Fällen. Mit
der Unterstützung von Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern, Mentorinnen und Mentoren
erstellen die Auszubildenden anhand von einheitlichen Instrumenten ein Portfolio, das als
Basis für die Berufsprüfung dient. Die praktischen Fälle entsprechen den Anforderungen des
jeweiligen Korps. Mit dem Verfassen eines Berichtes und einem Expertengespräch
anlässlich der Berufsprüfung wird die zweijährige Grundausbildung abgeschlossen.
Von der Projektierungs- zur Umsetzungsphase
Mit dem Abschluss der Projektphase hat die Phase der Umsetzung begonnen. In dieser geht
es darum, die einzelnen Elemente im Detail auszuarbeiten, die Stakeholder umfassend zu
informieren und für die Übernahme der teils neuen Aufgaben vorzubereiten. Alle diese
Tätigkeiten sind in Bearbeitung, so dass der erste Lehrgang nach neuem Modell plangemäss
im Herbst 2019 starten kann. Die erste Prüfung der Einsatzfähigkeit wird entsprechend im
Herbst 2020 und die erste neue Berufsprüfung im Herbst 2021 durchgeführt werden.
Überprüfung der Weiterbildung und einheitliche Zertifizierung
Das BGK 2020 umfasst neben der polizeilichen Grundausbildung noch zwei weitere
Elemente: Zum einen wird das Angebot an polizeilicher Weiterbildung einer gründlichen
Prüfung unterzogen, zum anderen wurde für die Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und
Sicherheitsassistenten ein modulares Zertifizierungssystem entwickelt, das seit Herbst 2018
umgesetzt wird.

