Neuchâtel – Feuerverbot rund um den Wald wegen hoher Brandgefahr
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Der Kanton Neuenburg hat wegen der anhaltenden Hitze und der hohen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot für Wälder und deren unmittelbare Umgebung erlassen. Das Verbot gilt ab sofort im gesamten Kantonsgebiet.
Wegen hoher Waldbrandgefahr: Feuerverbot im gesamten Kantonsgebiet
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und der damit verbundenen starken Austrocknung der Waldböden und Vegetation hat das Departement für Sicherheit, Digitalisierung und Kultur (DSDC) ein Feuerverbot für Wälder und deren unmittelbare Umgebung im gesamten Kantonsgebiet erlassen.
Der Waldbrandgefahrenindex wurde in Teilen des Kantons auf die Stufe 4 von 5 (hoch) angehoben. Da sich die Hitze in den kommenden Tagen fortsetzen wird, gilt ab sofort ein Verbot, Feuer im Wald sowie in einem Umkreis von weniger als 50 Metern zum Waldrand zu entzünden. Ziel der Maßnahme ist es, das Risiko von Waldbränden zu minimieren.
Weitere Vorsichtsmassnahmen
Auch außerhalb der Wälder wird dringend empfohlen, auf offene Feuer direkt auf dem Boden zu verzichten.
Die Behörden raten insbesondere dazu:
- Zum Grillieren ausschließlich fest installierte Grills oder Grillstellen ohne direkten Bodenkontakt zu benutzen.
- Den Anweisungen und Verboten der zuständigen Behörden Folge zu leisten.
- Bei Wind oder starken Böen vollständig auf Feuer im Freien zu verzichten.
- Keine Zigarettenstummel oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Ausreichenden Abstand zu Bäumen und trockener Vegetation einzuhalten.
- Feuer niemals unbeaufsichtigt zu lassen und Funken sofort zu löschen.
- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle sicherzustellen, dass Feuer und Umgebung vollständig gelöscht sind.
Verstösse werden geahndet
Wer gegen das befristete Feuerverbot während der Trockenperiode verstößt, wird gemäß Artikel 7 der Verordnung über temporäre Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden bei Trockenheit vom 26. September 2007 bestraft.
Verdächtige Beobachtungen sofort melden
Jeder Brandausbruch oder verdächtige Rauchentwicklung soll unverzüglich der Einsatzzentrale unter der Notrufnummer 118 gemeldet werden.
Das Feuerverbot bleibt bestehen, bis sich die Wetterlage verbessert und die Waldbrandgefahr wieder auf ein vertretbares Niveau sinkt.
Die Bereiche, in denen die Feuerbeschränkungen gelten, können auf folgender Karte eingesehen werden.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Neuenburg

