Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in der Schweiz neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität. Unternehmen müssen künftig offenlegen, welche Personen tatsächlich hinter ihnen stehen. Ein neues Transparenzregister soll Behörden bei der Strafverfolgung unterstützen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) will der Bund verhindern, dass undurchsichtige Unternehmensstrukturen für kriminelle Zwecke missbraucht werden.
Das Schweizerische Transparenzregister hat am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen. Geführt wird es vom
Bundesamt für Justiz (BJ).
Wer steckt tatsächlich hinter einem Unternehmen?
Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, wem ein Unternehmen tatsächlich gehört oder wer darüber die Kontrolle ausübt.
Insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen können mehrere Gesellschaften miteinander verbunden sein. Dadurch wird es für Ermittlungsbehörden schwieriger, die verantwortlichen Personen zu identifizieren.
Im neuen Transparenzregister werden deshalb die sogenannten wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst.
Dazu gehören grundsätzlich natürliche Personen, die mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens kontrollieren. Auch wer auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt, kann darunterfallen.
Neue Meldepflicht für Schweizer Unternehmen
Von den Vorschriften sind unter anderem Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften betroffen.
Auch bestimmte ausländische Unternehmen mit Bezug zur Schweiz müssen Angaben machen.
Die meldepflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, die Angaben zu überprüfen und diese an das Register zu melden.
Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
- Wer ist betroffen? Unter anderem AGs, GmbHs und Genossenschaften.
- Was muss gemeldet werden? Die Personen, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren.
- Bis wann? Je nach Unternehmen gelten unterschiedliche Fristen zwischen Ende 2026 und 2028. Änderungen im Handelsregister können eine frühere Meldung auslösen.
- Was kostet es? Die Registrierung und die Änderung von Einträgen sind kostenlos.
Weitere Informationen gibt es beim
Bundesamt für Justiz und auf der offiziellen Plattform TranspaReg.
Behörden sollen Geldwäscherei schneller aufdecken können
Das neue Register soll insbesondere bei der Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und
Korruption helfen. Auch bei der Durchsetzung von Sanktionen können die Informationen eine wichtige Rolle spielen.
Ermittlungsbehörden sollen dadurch schneller feststellen können, welche Personen hinter einem Unternehmen stehen und wer tatsächlich über dessen Vermögen oder Geschäftstätigkeit bestimmt.
Das Register ist allerdings nicht öffentlich zugänglich. Zugriff erhalten nur die gesetzlich berechtigten Behörden und weitere ausdrücklich zugelassene Stellen.
Geldwäscherei einfach erklärt
Bei Geldwäscherei wird versucht, die kriminelle Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern. Dabei können beispielsweise Einnahmen aus Betrug, Drogenhandel oder Korruption über verschiedene Konten, Unternehmen oder Geschäfte geleitet werden.
Ziel ist es, dass die Vermögenswerte am Ende wie rechtmässig erworben erscheinen.
Besonders undurchsichtige Firmenstrukturen können die Ermittlungen erschweren. Das neue schweizerische Transparenzregister soll den zuständigen Behörden deshalb helfen, die tatsächlich verantwortlichen Personen hinter Unternehmen schneller zu identifizieren.
Neue Fristen für die Registrierung
Für bestehende Unternehmen gelten unterschiedliche Übergangsfristen.
Bestimmte Aktiengesellschaften müssen ihre Angaben bereits bis Ende Dezember 2026 melden. Für andere Unternehmen gelten Fristen im Jahr 2027.
Sind sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits im Handelsregister als Gesellschafter oder Organ eingetragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist bis Ende September 2028 gelten.
Wird jedoch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Handelsregistereintrag geändert, kann die Meldepflicht bereits früher entstehen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Frist auf sie zutrifft.
Mit dem neuen Register will der Bund die Transparenz des Schweizer Wirtschaftsstandorts erhöhen und den Missbrauch von Unternehmen für kriminelle Geschäfte erschweren.
Quelle der Nachricht: Bundesamt für Justiz