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Neuer EBZ-Sektor in St. Georgen tritt in Kraft

Stadtpolizei St. Gallen

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Neuer EBZ-Sektor in St. Georgen tritt in Kraft

Per 1. Mai 2018 tritt in St. Georgen der neue Sektor 15 der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Dies führt zu Grenzanpassungen beim bestehenden, angrenzenden Sektor 4. Über die Änderungen bei der EBZ wurde bereits am 4. April 2018 in einer Medienmitteilung informiert.

Per 1. Mai 2018 tritt in St. Georgen der neue EBZ-Sektor 15 in Kraft. Von dem neuen Sektor 15 ist auch der bereits bestehende Sektor 4 betroffen, da die Grenzlinie durch die Entstehung des neuen Sektors angepasst wurde. Allgemeine Informationen zur EBZ finden sich zudem auf der städtischen Website (www.stadtsg.ch/ebz).
Bewilligungen für die EBZ
Das Parkieren in der EBZ erfordert weiterhin von Montag bis Samstag eine gültige Tageskarte oder eine Parkscheibe (Parkdauer von mindestens einer Stunde). Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St. Gallen, Vadianstrasse 57, bezogen werden.
Kulanzzeit
Nach der Einführung des neuen EBZ-Sektors 15 wird die Stadtpolizei St. Gallen während einer Kulanzzeit Fahrzeuge ohne gültige Parkbewilligung nicht büssen. Die Kulanz bezieht sich lediglich auf die Sektoren 4 und 15. Anstelle von Bussen werden während dieser Zeit Flyer mit Informationen zu den Änderungen bei der EBZ verteilt.
Artikelfoto: LYRL (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)

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