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Nicht deklarierte Cashew im Brotaufstrich "Crema di pistacchi"

BLV

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Nicht deklarierte Cashew im Brotaufstrich "Crema di pistacchi"
(Bildquelle: Globus)

Bei einer internen Kontrolle durch Globus wurde ein hoher Gehalt an nicht deklarierten Cashew im Brotaufstrich mit Pistazien "Crema di pistacchi" nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt Personen, die eine Cashew-Allergie haben, dieses Produkt nicht zu konsumieren. Globus hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen.

Globus hat die zuständige kantonale Lebensmittelvollzugstelle sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen darüber informiert, dass im Brotaufstrich mit Pistazien "Crema di pistacchi" Cashew nachgewiesen wurde, ohne dass auf der Etikette ein entsprechender Hinweis zu finden ist. Bei Personen mit einer Cashew-Allergie besteht die Gefahr einer allergischen Reaktion.
Betroffen ist das folgende Produkt:
  • Crema di pistacchi der Marke Globus Delicatessa
  • Dose à 220 g
  • MHD: 30.04.2020
  • Verkauft bei: Globus online und in deren Lebensmittelabteilungen
Das BLV empfiehlt Personen, die eine Cashew-Allergie haben, dieses Produkt nicht zu konsumieren. Für Personen, welche nicht allergisch auf Cashew reagieren, ist das Produkt unbedenklich.

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