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Nummernschilder abgeben – Neue Regel beeinflusst Steuer-Erstattung

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Das Bild zeigt ein Schweizer Nummernschild mit dem Kantonskürzel 'BE' und einem roten Schild mit einem weißen Kreuz.
Symbolbild (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker)

Bei der Rückgabe von Nummernschildern gilt neu eine wichtige Regel: Werden die Schilder ausserhalb der Öffnungszeiten eingeworfen, zählt erst der nächste Werktag als Eingangsdatum. Das kann sich auf die Rückerstattung der Fahrzeugsteuern auswirken.

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder zur Einlagerung oder Entsorgung zurückgeben, werden die bereits bezahlten Fahrzeugsteuern anteilsmässig zurückerstattet. Für die Berechnung der Rückerstattung ist grundsätzlich das Datum massgebend, an dem die Nummernschilder bei uns eintreffen.
Neu gilt der nächste Werktag als Eingangsdatum, wenn die Nummernschilder ausserhalb unserer Öffnungszeiten in der Schildereinwurfbox eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie diese Änderung insbesondere bei Rückgaben an Wochenenden und Feiertagen. Je nach Eingangsdatum kann sich dadurch der Zeitraum für die Rückerstattung der Fahrzeugsteuern verändern.

Wer also beispielsweise seine Nummernschilder am Freitagabend nach Schalterschluss in die Einwurfbox legt, muss damit rechnen, dass sie erst am Montag als eingegangen gelten – sofern Montag ein Werktag ist. Dadurch kann sich die anteilsmässige Steuerrückerstattung verändern.

Quelle der Nachricht: Kanton Bern

Kategorien:

Bern
Verkehr

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