Oberhasli BE – Kanton Bern verfügt Abschuss des Wolfes M574
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Nach einem erneuten Wolfsangriff auf geschützte Schafe im Oberhasli hat der Kanton Bern den Abschuss des Wolfes M574 verfügt. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
In der Nacht auf den 10. Juli fand in der Region Oberhasli erneut eine Wolfsattacke auf eine Schafherde statt. Insgesamt wurden vier Schafe tot aufgefunden. Die Tiere waren geschützt.
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern geht davon aus, dass es sich um den männlichen Wolf M 574 handelt. Dieser hat in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald bereits im Mai dieses Jahres fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen und einen Verlust an Scheu gezeigt.
Aus diesem Grund hat der Kanton Bern am 3. Juni 2026 den Abschuss von M 574 verfügt (Kurzmitteilung vom 3. Juni 2026): Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die Kriterien des Bundes für eine Abschussbewilligung eines einzelnen schadenstiftenden Wolfes erreicht sind. Die Schwelle liegt bei sechs getöteten, geschützten Nutztieren.
Mit dem Riss der Schafe vom 10. Juli 2026 sind die gesetzlichen Vorgaben für den Abschuss nun erfüllt. Die Abschussverfügung wurde erneuert und kann nun durch das Jagdinspektorat ausgeführt werden.
Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen und Grindelwald. Ausgenommen vom Perimeter ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn.
Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stattfinden.
Die Verfügung ist bis am 13. September 2026 befristet.
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Bern

