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Oberkirch LU - Fischsterben wegen unbewilligter Wasserentnahme

Luzerner Polizei

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Oberkirch LU - Fischsterben wegen unbewilligter Wasserentnahme
(Symbolbild) (Bildquelle: IK3 (CC0))

Unbewilligte Wasserentnahmen aus dem Hofbach in Oberkirch trockneten das Bachbett teilweise aus. Dabei kam es auf einer Schadensstrecke von ca. einem Kilometer zu einem Fischsterben. Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Sursee.

In den vergangenen Wochen wurde aus dem Hofbach in Oberkirch regelmässig unbewilligt Wasser entnommen. Diese Entnahmen führten dazu, dass das Bachbett teilweise austrocknete. Dadurch kam es zu einem Fischsterben. Die Schadensstrecke dürfte ca. einen Kilometer lang sein. Der Schadensbetrag kann derzeit nicht beziffert werden.
Der Verursacher konnte ermittelt werden. Er wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Die Wasserentnahme ist im Kanton Luzern bewilligungspflichtig. Wer ohne Bewilligung Wasser aus Gewässern entnimmt, muss mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen. Details sind unter folgendem Link zu erfahren: https://uwe.lu.ch/themen/gewaesser/nutzungen_eingriffe/wasserentnahmen_2

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