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Oberwil BL – Mehrheit missachtet Vortritt für Sehbehinderte

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Person mit Blindenstock wartet neben einem Auto, das am Straßenrand hält. Die Straße ist belebt mit mehreren Fahrzeugen.
Sehbehinderte übersehen: Polizei sensibilisiert Autofahrer (Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft)

Bei einer Kontrolle zeigte sich, dass zwei Drittel der Lenker den Vortritt für sehbehinderte Personen missachten.

Im Zentrum der gemeinsamen Aktion mit den Gemeindepolizeien Oberwil und Therwil, zwei sehbehinderten Personen sowie einem Interessenvertreter des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands Nordwestschweiz, stand das Verhalten von Fahrzeuglenkenden gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen beim Überqueren der Strasse.
Die Kontrolle zeigte, dass rund zwei Drittel der überprüften Fahrzeuglenkenden die geltende Vortrittsregel nicht kannten: Personen mit Sehbehinderung oder Blindheit haben Vortritt, wenn sie am Strassenrand stehen und den weissen Stock senkrecht vor sich halten. Entsprechend hielten viele Fahrzeuglenkende nicht an.
Die betroffenen Verkehrsteilnehmenden wurden vor Ort über die verbindliche Regel informiert und entsprechend sensibilisiert.

Wichtige Verkehrsregel:

Zu Fuss gehende Personen mit weissem Stock haben immer Vortritt – auch ausserhalb von Fussgängerstreifen sowie in Tempo-30-Zonen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei BL

Kategorien:

Basel-Landschaft
Verkehr

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