Am vergangenen Freitagabend führte die Vollzugsstelle der Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) UR, OW, NW zusammen mit der Kantonspolizei Obwalden eine koordinierte Schwarzarbeiterkontrolle durch.
Im Sarneraatal wurden insgesamt bei sieben verschiedenen Gastronomiebetrieben Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 29 Personen kontrolliert. Insgesamt konnten zwei Personen von zwei verschiedenen Gastronomiebetrieben keine Arbeitsbewilligung vorweisen.
Verstoss gegen Entsendegesetz
Beide Personen sowie die entsprechenden Arbeitgeber werden nun an die Staatsanwaltschaft Obwalden verzeigt. In einem weiteren Betrieb wurde zudem ein Verstoss gegen das Entsendegesetz (EntsG) festgestellt, was seitens Vollzugsstelle zu zusätzlichen Abklärungen führt.
Die Kantonspolizei Obwalden wird auch zukünftig zusammen mit der TAK Tripartite Arbeitsmarktkommission UR, OW, NW entsprechende Schwarzarbeiterkontrollen durchführen.
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