Im Zeitraum von Mittwochmorgen bis Montagmorgen beschädigte eine unbekannte Täterschaft durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwei Parkticket-Automaten beim Munotparkplatz in der Stadt Schaffhausen. Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Die Schaffhauser...
Im Zeitraum von Mittwochmorgen bis Montagmorgen beschädigte eine unbekannte Täterschaft durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwei Parkticket-Automaten beim Munotparkplatz in der Stadt Schaffhausen. Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken.
Die Schaffhauser Polizei verzeichnet jeweils über die 1. August-Feiertage verschiedene Sachbeschädigungen durch Abbrennen von Feuerwerk in privaten Briefkästen. Hierbei entsteht jeweils Sachschaden.
Verboten
Die Schaffhauser Polizei macht darauf aufmerksam, dass unsachgemässes Abbrennen von Feuerwerk nebst dem Verursachen von hohem Sachschaden auch für Personen gefährlich sein kann.
Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerk in den kommunalen Verordnungen geregelt und – ausgenommen vom Schweizer Nationalfeiertag und Silvester bzw. mit Spezialbewilligungen – verboten.
Die Schaffhauser Polizei verzeichnet jeweils über die 1. August-Feiertage verschiedene Sachbeschädigungen durch Abbrennen von Feuerwerk in privaten Briefkästen. Hierbei entsteht jeweils Sachschaden.
Verboten
Die Schaffhauser Polizei macht darauf aufmerksam, dass unsachgemässes Abbrennen von Feuerwerk nebst dem Verursachen von hohem Sachschaden auch für Personen gefährlich sein kann.
Des Weiteren ist das Abbrennen von Feuerwerk in den kommunalen Verordnungen geregelt und – ausgenommen vom Schweizer Nationalfeiertag und Silvester bzw. mit Spezialbewilligungen – verboten.

