Die Landespolizei möchte die Bevölkerung vor der Reisezeit erneut davor warnen, als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweise zu verwenden. Jedes Jahr werden bei der Landespolizei mehrere Hundert liechtensteinische Reisepässe, Identitätskarten und Führerausweise als verloren oder gestohlen...
Die Landespolizei möchte die Bevölkerung vor der Reisezeit erneut davor warnen, als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweise zu verwenden.
Jedes Jahr werden bei der Landespolizei mehrere Hundert liechtensteinische Reisepässe, Identitätskarten und Führerausweise als verloren oder gestohlen gemeldet. Die Polizei erfasst jene abhandengekommenen Dokumente in internationalen Fahndungsdatenbanken. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Ausweis in falsche Hände gelangt und international zur Begehung von Straftaten oder zur Verschleierung der tatsächlichen Identität verwendet wird. Mit der Verlustmeldung verliert der jeweilige Ausweis zudem seine Gültigkeit. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass ein als abhanden gemeldeter Ausweis dann doch vom Ausweisinhaber wieder aufgefunden und verwendet wird.
Die Landespolizei weist mit Beginn der Reisezeit ausdrücklich darauf hin, dass die Weiterverwendung eines solchen Ausweises erhebliche Probleme auf Reisen mit sich bringen kann. Einzelne Länder haben der Landespolizei gemeldet, dass sie die Ein- und Durchreise mit einem solchen Ausweis auf keinen Fall gestatten würden. Die Landespolizei ersucht daher die Bevölkerung, rechtzeitig vor Reisebeginn die Dokumente zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit der ausstellenden Behörde oder der Landespolizei in Verbindung zu setzen.
Jedes Jahr werden bei der Landespolizei mehrere Hundert liechtensteinische Reisepässe, Identitätskarten und Führerausweise als verloren oder gestohlen gemeldet. Die Polizei erfasst jene abhandengekommenen Dokumente in internationalen Fahndungsdatenbanken. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Ausweis in falsche Hände gelangt und international zur Begehung von Straftaten oder zur Verschleierung der tatsächlichen Identität verwendet wird. Mit der Verlustmeldung verliert der jeweilige Ausweis zudem seine Gültigkeit. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass ein als abhanden gemeldeter Ausweis dann doch vom Ausweisinhaber wieder aufgefunden und verwendet wird.
Die Landespolizei weist mit Beginn der Reisezeit ausdrücklich darauf hin, dass die Weiterverwendung eines solchen Ausweises erhebliche Probleme auf Reisen mit sich bringen kann. Einzelne Länder haben der Landespolizei gemeldet, dass sie die Ein- und Durchreise mit einem solchen Ausweis auf keinen Fall gestatten würden. Die Landespolizei ersucht daher die Bevölkerung, rechtzeitig vor Reisebeginn die Dokumente zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit der ausstellenden Behörde oder der Landespolizei in Verbindung zu setzen.

