Unbeteiligte Drittpersonen meldeten der Polizei Basel-Landschaft, dass ein Personenwagenlenker mit einem gemieteten Fahrzeug mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Schlossstrasse umherfahre. Dies wurde durch die Drittperson auch auf Video festgehalten. Die Polizei Basel-Landschaft konnte kurze Zeit später den mutmasslichen Fahrzeuglenker anhalten und kontrollieren.
Aufgrund der Videoaufzeichnungen konnte im Nachgang eine Weg-Zeitberechnung erstellt werden. Diese Ergebnisse liegen nun vor. So fuhr der Personenwagenlenker, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, mit einer Geschwindigkeit von 122 km/h durch die Schlossstrasse. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 30 km/h zulässig.
Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich gemäss Strassenverkehrsgesetz um einen Raserfall. Der verantwortliche Fahrzeuglenker, ein 20-jähriger Schweizer, wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen. Seinen Führerausweis musste er zuhanden der Administrativbehörde abgeben.
Quelle: Kapo BL