Jetzt wird er mit einem Stadionverbot bedacht.
Am 8. März 2015 wurde im Rheinpark Stadion beim Spiel des FC Vaduz gegen den FC Zürich eine pyrotechnische Leuchtfackel gezündet. Durch eine Videoauswertung konnte nun der Täter identifiziert werden und bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt werden. Zusätzlich wird er ein schweizweites Stadionverbot erhalten.

