Der externe Untersuchungsbericht zum Tierschutzfall Ramiswil bestätigt dem Veterinärdienst Solothurn beim Einsatz im November 2025 überwiegend professionelles Handeln. Gleichzeitig zeigt er Schwächen bei Risikoerkennung, Vollzug und Organisation auf.
Anfang November 2025 beschlagnahmte der kantonale Veterinärdienst auf einem Hof in Ramiswil insgesamt 122 Hunde sowie 43 Pferde und zwei Ziegen, (wir berichteten). Die Hunde wurden noch vor Ort euthanasiert. Für die Pferde und Ziegen konnte ein geeigneter Platz gefunden werden. Die zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Sibylle Jeker hat unmittelbar nach dem Einsatz eine externe Aufarbeitung in Auftrag zu geben. Der Bericht liegt nun fristgerecht vor.
Ausserordentlich anspruchsvoller Fall
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes den Fall Ramiswil mit grossem Engagement und Blick auf das Tierwohl geführt haben. Er hält fest, dass es sich um einen ausserordentlich anspruchsvollen Fall gehandelt habe: Einerseits wegen der vielen Tiere und den speziellen Anforderungen an die dort gehaltenen Herdenschutzhunde. Andererseits wegen der Tierhalterin, die es immer wieder verstanden habe, den Veterinärdienst zu täuschen.
Zahlreiche Schritte des Veterinärdienstes waren laut Bericht sachgerecht und nachvollziehbar. Beim Einsatz von Anfang November 2025 habe er rasch, professionell und überwiegend verhältnismässig gehandelt. Zudem führt der Bericht aus, dass der Veterinärdienst seit einigen Jahren eine erhebliche und ständig wachsende Geschäftslast zu bewältigen habe und der Fall Ramiswil deshalb nicht isoliert betrachtet werden dürfe.
Zu wenig Risikobewusstsein – zu viel Administration
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Eskalation auf dem Hof nicht auf einen einzelnen Fehlentscheid oder ein punktuelles Versagen zurückzuführen sei. Sie sei vielmehr das Resultat eines über längere Zeit entstandenen Zusammenspiels von insbesondere drei Faktoren: Zu viel Administration beim Vollzug, zu wenig Risikobewusstsein und zu viel Vertrauen in die Tierhalterin.
Der Bericht führt aus, dass insbesondere bei den Hunden die rassenspezifischen Risiken lange unterschätzt worden seien. Hinzu kam laut Bericht, dass sich der Vollzug wiederholt auf die Prüfung formaler Registerdaten, Zusicherungen der Tierhalterin und punktuelle Einzelmassnahmen stützte, obwohl konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass diese die tatsächlichen Verhältnisse nicht zuverlässig abbildeten.
Eskalation im November 2025
Die Ereignisse von November 2025 markieren den Zusammenbruch eines Systems. Die Massnahmen vor Ort waren drastisch. Der Bericht kommt jedoch zum Schluss, dass es richtig war, 99 der 122 Hunde einzuschläfern. Diese 99 waren klar als Herdenschutzhunde identifizierbar. Realistische Alternativen hätten gefehlt, die Hunde hätten weder platziert noch als Schutzhunde eingesetzt werden können. Zudem hätten erhebliche Tierschutz- und Sicherheitsrisiken bestanden. Bei den übrigen 23 Hunden sei hingegen keine genügend differenzierte Triage vorgenommen worden; hier sei die Euthanasie nicht zwingend alternativlos gewesen. Ausser bei zwei Hunden, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes ebenfalls hätten eingeschläfert werden müssen.
Ramiswil darf sich nicht wiederholen
Für Volkswirtschaftsdirektorin Sibylle Jeker ist klar: «Ein Fall Ramiswil darf nie wieder vorkommen.» Der vorliegende Bericht wird in den kommenden Wochen und Monaten eingehend analysiert. Darauf aufbauend wird das Volkswirtschaftsdepartement Massnahmen prüfen und umsetzen. Das Ziel ist klar: Die Arbeit des Amtes für Landwirtschaft und des Veterinärdienstes muss und soll gestärkt werden. Dabei stehen unter anderem folgende Fragen im Fokus:
- Wie kann man das Risikobewusstsein stärken und eine eskalierende Situation rechtzeitig und umfassend erkennen?
- Welche Prozesse und Zuständigkeiten müssen optimiert oder angepasst werden, damit ein reibungsloser Vollzug (inkl. unangekündigter Kontrollen) möglich ist?
- Verfügt der Veterinärdienst über genügend Ressourcen, werden diese richtig eingesetzt oder braucht es mehr Personal?
- Inwieweit kann mit weiteren Digitalisierungsmassnahmen die Effizienz im Vollzug gesteigert werden?
- Wie kann die Balance zwischen Einhaltung von Verfahrensgarantien und effizientem Vollzug verbessert werden?
- Wie soll die rechtliche Unterstützung des Veterinärdienstes künftig intensiviert werden?
Die notwendigen Arbeiten werden im Volkswirtschaftsdepartement, im Amt für Landwirtschaft und beim Veterinärdienst unmittelbar an die Hand genommen. Eine erste Bilanz wird für Juni 2027 in Aussicht gestellt.
Quelle der Nachricht: Kanton Solothurn - Staatskanzlei

