Polizeiticker St.Gallen

Rasen ist ein Verbrechen – Rasen hat Konsequenzen - Driften und unbewilligte Rennen sind ebenfalls strafbar

Rasen ist ein Verbrechen.
Rasen ist ein Verbrechen. (Bildquelle: Kantonspolizei St. Gallen)

Wer im Strassenverkehr mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt oder durch die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder die Teilnahme an illegalen Rennen, gilt als Raser. Rasen, Driften, Rennen fahren sind Verbrechen und das hat Konsequenzen.

Eine Kampagne, übernommen mit freundlicher Genehmigung der Stadtpolizei Zürich.

Als Raser oder Raserin gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet oder sich an illegalen Strassenrennen mit motorisierten Fahrzeugen beteiligt. Auch waghalsiges Überholen oder das Driften auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt als Raserdelikt. Genauso wie «Burnouts», also das absichtliche Durchdrehenlassen der Räder.

Mit einer solchen Fahrweise geht man das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzten oder gar zu töten. Dementsprechend werden solche Delikte mit harten Strafen geahndet. Raserinnen und Raser gelten als Verbrecher und müssen einschneidende Konsequenzen tragen.

Diese Strafen drohen

  • Minimum ein Jahr Freiheitsstrafe
  • Eintrag des Verbrechens im Strafregister
  • Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug
  • Führerausweis auf Probe wird annulliert
  • Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
  • Hohe Kosten für Busse, Verfahrenskosten und Fahrzeugsicherstellung

Unfall – diese weiteren Konsequenzen drohen

  • Regress (Rückforderung, die eine Versicherung stellen kann, wenn ein Unfall oder ein Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde) der Versicherung bei Sach- und Personenschäden kann zu hoher Verschuldung führen
  • Zusätzliche Delikte gemäss Strafgesetzbuch wie beispielsweise Körperverletzung oder eventualvorsätzliche Tötung​

Quelle des Ratgebers: Kapo SG