Mit dem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntagnachmittag auf der Hauptstrasse zwischen Eiken und Laufenburg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurde ein Mercedes Benz mit 148 km/h gemessen. Erlaubt sind auf dieser Ausserortsstrecke 80 km/h. Nach Abzug der...
Mit dem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntagnachmittag auf der Hauptstrasse zwischen Eiken und Laufenburg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurde ein Mercedes Benz mit 148 km/h gemessen. Erlaubt sind auf dieser Ausserortsstrecke 80 km/h. Nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h.
Die Kantonspolizei stoppte das Auto sofort. Am Steuer sass ein 40-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zug. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde sofort die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg orientiert, welche eine Strafuntersuchung eröffnete. Den Führerausweis des Zugers nahm die Polizei umgehend ab.
Die Staatsanwaltschaft verfügte zudem die Beschlagnahmung des benutzten Motorfahrzeuges.
Weitere Schnellfahrer ermittelt
Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden zwei weitere Schnellfahrer (mit 114 und 117 km/h) erfasst. Diese wurden wegen ihres Vergehens angezeigt. Ihnen droht der Entzug des Führerausweises durch die Administrativbehörde.
Mit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung, der seit 1. Januar 2013 in Kraft ist.
Die Kantonspolizei stoppte das Auto sofort. Am Steuer sass ein 40-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zug. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde sofort die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg orientiert, welche eine Strafuntersuchung eröffnete. Den Führerausweis des Zugers nahm die Polizei umgehend ab.
Die Staatsanwaltschaft verfügte zudem die Beschlagnahmung des benutzten Motorfahrzeuges.
Weitere Schnellfahrer ermittelt
Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden zwei weitere Schnellfahrer (mit 114 und 117 km/h) erfasst. Diese wurden wegen ihres Vergehens angezeigt. Ihnen droht der Entzug des Führerausweises durch die Administrativbehörde.
Mit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung, der seit 1. Januar 2013 in Kraft ist.

