Ratgeber - Der richtige Gebrauch von Fahrradträgern
Ratgeber - Der richtige Gebrauch von Fahrradträgern
25.07.2019 | 06:04
Kantonspolizei Wallis
Im Sommer sind Fahrradträger besonders häufig an Fahrzeugen montiert. Die Kantonspolizei hat festgestellt, dass viele Benutzer von Fahrradträgern sich oft nicht ausreichend über dieses Thema informieren. Hier einige grundsätzliche Regeln.
Die am Heck angebrachten Fahrradträger dürfen die Breite des Fahrzeugs auf
jeder Seite um nicht mehr als 20 cm überschreiten; die maximal zulässige Breite
beträgt 2 m. Die Beleuchtung und das Nummernschild des Fahrzeugs müssen
sichtbar sein. Wenn die Halterung mit einer separaten Beleuchtung ausgestattet
ist, sollte ihre Funktion vor der Abfahrt überprüft werden.
Wird das Nummernschild durch den Fahrradträger verdeckt, muss es sichtbar am
Fahrradträger angebracht werden. Das Fahren mit einem durch die Fahrräder oder
Ladung verdeckten Nummernschild, wird bei einer Verkehrskontrolle mit einer
Ordnungsbusse sanktioniert.
Viele Fahrzeuglenker stellen aus Komfortgründen Nummernschilder selbst her
oder lassen sie herstellen, um diese an den Fahrradträger anzubringen, was
jedoch strengstens verboten ist.
Die Herstellung eines falschen Nummernschildes
ist gesetzlich strafbar. Es handelt sich um Fälschung amtlicher Zeichen nach
Artikel 246 des Strafgesetzbuches.


