Zürich

Ratgeber - Häusliche Gewalt mit vielen Gesichtern

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: geralt (CC0))

Häusliche Gewalt ist die weltweit am meisten verbreitete und alltäglich vorkommende Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Gewalt in partnerschaftlichen und familiären Beziehungen kommt in allen Altersstufen, Kulturen und sozialen Schichten vor, unabhängig vom Geschlecht, Bildungsniveau, Einkommen, gesellschaftlichen Status oder der Herkunft der Betroffenen.

Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie umfasst nicht nur Gewalt und Stalking in einer bestehenden oder aufgelösten Paarbeziehung, sondern auch innerhalb der Familie und Verwandtschaft. Ein Zusammenleben wird nicht vorausgesetzt.

Beispiele für Häusliche Gewalt:

  • beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
  • verfolgen, belästigen oder auflauern
  • schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
  • zu sexuellen Handlungen zwingen
  • zu Hause einsperren
  • Kontakte zur Familie und zu Freunden kontrollieren oder verbieten
  • zur Heirat zwingen
  • kein Haushaltsgeld geben oder den Lohn wegnehmen

Schutzmassnahmen - Gewaltschutzgesetz

Die Polizei kann zum Schutz des Opfers gegen die gewaltausübende Person für 14 Tage folgende Sofortmassnahmen anordnen:

  • Wegweisung aus der Wohnung oder dem Haus
  • Verbot, das Opfer und nahe Angehörige zu kontaktieren
  • Verbot, bestimmte Orte im Umfeld des Opfers zu betreten (z.B. Wohnort, Arbeitsplatz bzw. Arbeits- oder Schulweg)

Besteht weiterhin eine Gefahr, kann das Opfer bei Gericht die Verlängerung der Schutzmassnahmen um maximal 3 Monate beantragen. Die Opferberatungsstellen sind dabei behilflich.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Ausführungen zum Gewaltschutzgesetz.