Symbolbild (Bildquelle: webandi (CC0))
Wenn ich ein Tier vermisse oder ein herrenloses Tier finde, kann ich mich an die Schweizerische Tiermeldezentrale AG (STMZ) wenden. Sie führt im Auftrag der Polizei ein entsprechendes Register.
Was mache ich, wenn ich ein Tier vermisse?
Ich wende mich direkt an die Schweizerische Tiermeldezentrale (Homepage:
https://www.stmz.ch/de/). Dort kann ich eine Vermisstmeldung für mein Tier verfassen und erhalte ebenfalls Ratschläge für die Suche nach meinem Tier.
Was mache ich, wenn ich ein herrenloses Tier finde?
Falls es sich dabei um einen Hund oder eine Katze handelt, rufe ich die Polizei. Diese
kommt mit einem Chip-Lesegerät und wird versuchen, Tiere anhand der Chipnummer an ihre Besitzer zu vermitteln. Falls der Hund oder die Katze über keinen Chip verfügt, entscheidet die Polizei gemeinsam mit der Finderin bzw. dem Finder über weitere Massnahmen (z.B. das Tier in ein Tierheim zu bringen).
Falls das Tier weder ein Hund noch eine Katze ist (also beispielsweise ein Reptil,
Nagetier, Vogel usw.), dann melde ich mich direkt bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale. Dort kann ich beispielsweise
eine Fundmeldung verfassen. Ausserdem finde ich weitere Ratschläge, was ich bei
einem Tierfund machen kann.
Was mache ich, wenn ich ein herrenloses Tier finde, das verletzt ist?
Ich melde mich direkt bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (siehe untenstehende Kontaktdaten). Die Schweizerische Tiermeldezentrale hat eine 24h-Telefon-Zentrale und fungiert auch als Auskunftsstelle für Notfalladressen (Notfall-Tierarzt, Tierspital, Tierambulanz, Tierheime, Kadaverstellen).
Was mache ich, wenn ich ein totes Tier finde?
Ich verständige die Polizei. Diese wird versuchen, die Besitzerin beziehungsweise den
Besitzer des Tieres ausfindig zu machen. Ich kann ausserdem auf der Homepage der
Schweizerischen Tiermeldezentrale eine
Fundmeldung mit dem Vermerk erfassen, dass das Tier verstorben ist.
Was mache ich, wenn ich mit meinem Fahrzeug ein Tier überfahren habe?
In solchen Fällen muss ich die Polizei verständigen. Diese wird sich um das weitere
Vorgehen kümmern.
Rechtlicher Hintergrund
Pflicht zur Fundmeldung:Art. 720a Abs. 1 ZGB: Wer ein verlorenes Tier findet, hat unter Vorbehalt von Artikel 720 Absatz 3 den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund anzuzeigen.
Erklärung Polizei: Wie unter dem Titel „Was mache ich, wenn ich ein herrenloses Tier finde?“ beschrieben
Eigentumserwerb:
Art. 722 Abs. 1bis ZGB: Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, beträgt die Frist zwei Monate.
Erklärung Polizei: Wenn das Tier in zwei Monaten nicht vermittelt werden kann, geht es in das Eigentum des Finders über.
Kontaktdaten Schweizerische Tiermeldezentrale:
Homepage:https://www.stmz.ch/de/
**24h Telefon-Zentrale: **
- Tierfunde: 0848 357 358 (Lokaltarif)
- Meldungen vermisster Tiere: 0900 357 358 Kosten: CHF 1.95 pro Minute


