Am Donnerstagabend hat die ESBK in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich gleichzeitig zwei durch einen Durchgang verbundene Lokale wegen Verdachts auf illegale Geldspiele durchsucht.
Zum Zeitpunkt der Durchsuchung befand sich die für die beiden Lokale verantwortliche Person vor Ort.
Gegen sie sowie gegen eine weitere anwesende Person wird in diesem Zusammenhang eine Strafuntersuchung geführt. Die ESBK hat acht PC-Stationen, auf welchen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden, sowie Mobiltelefone und Bargeld in der Höhe von CHF 10'000.00 beschlagnahmt.
Die ESBK bekämpft das illegale Geldspiel konsequent. Die beiden beschuldigten Personen werden zu einem späteren Zeitpunkt befragt und müssen sich wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz verantworten.
Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Quelle der Nachricht: Eidgenössische Spielbankenkommission