Durch das Aufbrechen der Sitzplatztüre verschaffte sich die Täterschaft während der mehrtägigen Abwesenheit der Bewohnerin Zutritt ins Einfamilienhaus. In der Folge durchsuchte die bislang unbekannte Täterschaft die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen und verliess das Haus wieder unbemerkt mit dem erbeuteten Schmuck.
Der Sachschaden und das Deliktsgut betragen mehrere tausend Franken